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Für Personen, die nach §5 SGB V pflichtversichert- oder nach §6 SGB V freiwillig gesetzlich versichert sind, gelten die Leistungen ihrer Krankenkassen, welche dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12 SGB V verpflichtet sind. Leistungen wie z.B. Zahnersatz, können aber deutlich mehr kosten, als ein Festzuschuss der Krankenkasse erlaubt, daher entstehen Zuzahlungen, die mit einer Privaten Krankenzusatzversicherung gedeckt werden können.
Das Spektrum der möglichen Zusatzversicherungen ist groß, angefangen bei den Ergänzungen, für Vorsorguntersuchungen, für den Verdienstausfall bei Krankheit, für ein Krankenhaustagegeld, für Zahnersatz, für eine freie Krankenhaus- und Facharztwahl, für Zuzahlungen zu Arzneimittel und Heilmittel, für den Heilpraktiker, für eine Auslandsreisekrankenversicherung außerhalb der EU, für eine Pflegezusatzversicherung, für Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen, ein Sterbegeld, usw.
Nicht nur Zahnersatz ist teuer, sondern auch Kieferorthopädische Maßnahmen bei Kindern, wenn die Kasse eine Kostenübernahme aus kosmetischen Gründen ablehnt (KIG1 oder KIG2). Eine Zusatzversicherung für die Zähne kostet für Kinder mtl. einen einstelligen Eurobetrag und ist gemessen an den Kosten einer KFO vernachlässigbar. Bei Erwachsenen kann der Zahnersatz bis zu 100% nach Vorleistung der GKV abgesichert werden.
Eine günstige Krankenzusatzversicherung erwirbt man grundsätzlich, mit einem jungen Eintrittsalter. Je nach Lebensphase kann es elementar sein, die Lücke beim Verdienstausfall mit einem Krankentagegeld zu schließen, eine privatärztliche Versorgung im Krankenhaus wählen zu können oder eine Zahnzusatzversicherung zu nutzen, auch der Versicherungsschutz im Ausland gehört dazu.