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Der Unterschied von Freiberuflich zu Selbstständig ist eine differenzierte Regelung bei der Gewerbesteuer. Selbstständige unterliegen als Gewerbetreibende der Gewerbesteuer, Freiberufler nicht. Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung. Die freien Berufe werden im §18 EStG genannt.
Die Freiberuflichkeit hat gegenüber der Selbstständigkeit in der Privaten Krankenversicherung den Vorteil, dass für einige freie Berufe vergünstigte Gruppentarife angeboten werden. Wie zum Beispiel für den Rechtsanwalt, den Steuerberater, den Notar, den Architekt, den Ingenieur, den Wirtschaftsprüfer, usw. Die Private Krankenversicherung, die einen Gruppentarif für Freiberufler im Angebot hat, informiert jeweils detailliert für welche Berufe der Gruppentarif geöffnet ist.
Bei den Selbstständigen wird der Verdienstausfall nach der Formel (Gewinn-Steuer) / 365 * 0,75 berechnet. Problematisch wird es, wenn der Gewinn gering oder negativ ist, dann bleibt die Versicherung Leistungsfrei. Selbstständige Gewerbetreibende sollten deshalb die Informationen unter der Seiten-Navigation „Info“ lesen. Freiberufler respektive Freelancer können ihren Verdienstausfall bei Krankheit, je nach Gesellschaft, zwischen 80% und 100% vom Umsatz versichern.
Welche Private Krankenversicherung für Freiberufler bzw. Selbstständige die Beste ist, bleibt letztendlich eine individuelle Entscheidung durch die Auswahl modularer Leistungen. Grundsätzlich führen Gruppentarife mit den jeweils geeigneten Tarifen zur Absicherung des Verdienstausfalls bei Krankheit sowie eine optimale Selbstbeteiligung zu günstigeren Beiträgen. Es empfiehlt sich, auf Tarife zu achten bei denen, die Vorsorgeuntersuchungen ohne Anrechnung auf die Selbstbeteiligung erstattet werden.